Erste Kontaktaufnahme
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt per Anruf zu meinen telefonischen Sprechzeiten mittwochs von 15 Uhr bis 15:50 Uhr oder freitags von 14:30 Uhr bis 15:20 Uhr, per E-Mail oder über mein Kontaktformular. Im ersten Kontakt vereinbaren wir einen ersten Termin und klären ggf. erste wichtige Fragen. Bitte schauen Sie sich im Vorfeld die häufig gestellten Fragen an. Vielleicht finden Sie dort schon wichtige Antworten.
Kennenlernen in meiner Praxis
In den ersten Gesprächen (psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen) findet eine vorläufige Indikationsstellung, eine Beratung zu möglichen Unterstützungsangeboten und das gegenseitige Kennenlernen von Psychotherapeutin und Patient*in und darauf basierend die Entscheidung für oder gegen eine zukünftige gemeinsame therapeutische Arbeit statt. Das bedeutet, es wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welches Therapieverfahren für die Behandlung zu empfehlen ist. Sollte keine psychische Erkrankung vorliegen, werden Sie zu passenderen Unterstützungsangeboten beraten. Es werden zudem lebensgeschichtliche Daten erhoben, die in die Indikationsstellung, Therapieplanung und Antragsstellung miteinbezogen werden können. Im Verlauf der ersten Gespräche wird gemeinsam entschieden, ob die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll. Bei dieser Entscheidung ist ein besonderer Blick auf die therapeutische Beziehung sehr wichtig. Als Patient*in sollten Sie darauf achten, ob Sie sich ausreichend verstanden und aufgehoben fühlen und damit offen umgehen. Eine gelingende therapeutische Beziehung ist eine wichtige Voraussetzung für eine wirkungsvolle therapeutische Arbeit.
Beantragung und Bewilligung der Psychotherapie
Sobald die Entscheidung für eine Psychotherapie in meiner Praxis gefallen ist, bringen wir gemeinsam die Beantragung auf den Weg, denn ambulante Psychotherapie als Krankenbehandlung ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für Privatversicherte und Beihilfeempfangende antrags- und genehmigungspflichtig. Antragssteller*in sind Sie als Patient*in. Die Antragsstellung unterscheidet sich je nach Versicherungsart ein wenig. Wir besprechen die Antragsdokumente gemeinsam und ich reiche diese in der Regel gesammelt bei Ihrer Versicherung ein. Für die Beantragung einer Psychotherapie ist in jedem Fall eine vorherige somatische Abklärung erforderlich. In der Regel dürfen alle Ärzt*innen außer Laborärzt*innen und Zahnärzt*innen diese Bescheinigung erstellen. Es bietet sich an, jemanden zu wählen, der Sie gut kennt (z.B. Hausärtzt*in, Psychiater*in, Neurolog*in, o.ä.) und somit einschätzen kann, ob eine somatische Erkrankung als Ursache für die von Ihnen erlebten psychischen Beschwerden in Frage kommt und ob eine weitere Abklärung dessen notwendig ist. Wie sie diese ärztliche Bescheinigung erhalten, besprechen wir in unseren ersten Terminen.
Beginn der Psychotherapie und weiteres Kennenlernen
Die Psychotherapie beginnt sobald die Bewilligung des zuständigen Kostenträgers bei Ihnen und in meiner Praxis eingegangen ist. Wir beginnen dann die zuvor abgestimmten festen Termine zu nutzen. Der Beginn einer Psychotherapie wird von verschiedenen Menschen sehr unterschiedlich erlebt. Manche Menschen berichten davon sich sehr entlastet zu fühlen, da sie nun viel Raum für die Beschäftigung mit ihren Schwierigkeiten haben. Andere Menschen berichten davon sich vorerst belastet zu fühlen, da dieser Raum auch die Konfrontation mit bestimmten Schwierigkeiten bedeutet. Wir schauen zu Beginn sowie im Prozess auf ihr Erleben. Selbstverständlich geht es zu Beginn der Therapie weiterhin auch darum, dass die therapeutische Beziehung sich festigt.
Psychotherapieprozess
Der Psychotherapieprozess kann sehr unterschiedlich ablaufen. Nach dem ersten Kennenlernen, im Rahmen des Psychotherapiebeginns, berichten viele Patient*innen davon, dass sich nach und nach mehr Sicherheit im Umgang mit den eigenen Themen und auch in der therapeutischen Beziehung zeigt. Die Beschäftigung mit den eigenen Themen wird für manche Menschen mit zunehmender Zeit intensiver, manche Menschen berichten keine Intensivierung zu erleben. Im Verlauf schauen wir neben Ihren eigenen Themen auch auf die stattfindenden oder nicht-stattfindenden Veränderungen in Ihnen und in Ihrem Alltagsleben. Für manche Menschen kann die Bearbeitung der eigenen Themen phasenweise sehr belastend sein. Wir haben Raum dafür, die erlebte Belastung genau anzuschauen und zu verstehen sowie Veränderungsprozesse anzustoßen. Wenn das Ende der bewilligten Sitzungen absehbar ist, rege ich Überlegungen zum weiteren Verlauf an. Entweder wird gemeinsam entschieden, die Therapie mit der Beantragung weiterer Sitzungen fortzusetzen oder der Prozess geht in die Abschiedsphase über.
Abschied mit Rezidivprophylaxe
Im letzten Abschnitt Ihres Psychotherapieprozesses werden wir uns mit dem Abschied aus der Psychotherapie beschäftigen. Einerseits schauen wir uns das Erreichte und nicht-Erreichte an. Andererseits beschäftigen wir uns mit der Bedeutung, die das Ende der Psychotherapie für Sie hat. Wir schauen noch einmal auf die erarbeiteten Möglichkeiten, um ein Rezidiv, d.h. das Wiederauftreten der psychischen Symptomatik, frühzeitig zu erkennen und frischen das Erarbeitete zum Umgang damit auf. Manchmal ist es ratsam, einige der bewilligten Termine am Ende der Psychotherapie in größeren Abständen zu planen. Das Ende der Therapie gestalten wir gemeinsam ebenso individuell, wie auch den vorherigen Therapieprozess.
Psychotherapeutische Praxis Felicitas Sträter
Dürerstraße 3, 42579 Heiligenhaus
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