Häufig gestellte Fragen

Gibt es derzeit freie Termine für eine Psychotherapie?

Aufgrund der hohen Nachfrage sind derzeit alle Termine fest belegt. Die Wartezeit für den Beginn einer Psychotherapie in meiner Praxis liegt derzeit bei mindestens 24 Monaten. Deshalb nehme ich aktuell keine neuen Patient*innen auf meine Warteliste auf. 

Führen Sie eine Warteliste? Falls ja, wie erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste?

Ich führe eine Warteliste. Die Aufnahme erfolgt nach ein bis vier Terminen. Selbstverständlich sind Sie nicht an diese Entscheidung gebunden. Während der Wartezeit kann gerne weitergesucht werden. Bitte geben Sie mir Bescheid, sollten Sie während der Wartezeit eine Psychotherapie in einer anderen Praxis beginnen, sodass ich Sie von der Warteliste nehmen und Ihre Daten löschen kann. Aufgrund der hohen Nachfrage nehme ich aktuell jedoch keine weiteren Patient*innen auf meine Warteliste auf. 

Wann kann ein erster Termin zur Abklärung und zum Kennenlernen stattfinden?

In der Regel ist ein erster Termin innerhalb weniger Wochen möglich. Dieser erste Termin dient dem ersten Kennelernen und führt ggf. zur Aufnahme auf die Warteliste.

Wie viele Psychotherapiesitzungen werden beantragt?

Die Anzahl der beantragten Sitzungen hängt von dem gewählten Verfahren ab. Die Beantragungsschritte gliedern sich wie folgt:

Für eine Kurzzeittherapie werden im ersten Schritt 12 Sitzungen und im zweiten Schritt bei Bedarf erneut 12 Sitzungen beantragt.

Für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Langzeittherapie werden im ersten Schritt 60 Sitzungen und im zweiten Schritt bei Bedarf weitere 40 Sitzungen beantragt.

Für eine analytische Psychotherapie als Langzeittherapie werden im ersten Schritt 160 Sitzungen und im zweiten Schritt bei Bedarf weitere 140 Sitzungen beantragt. 

Wie lange dauert eine Psychotherapiesitzung?

Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. Sie können aufgrund inhaltlicher Erfordernisse oder bestimmter psychotherapeutischer Interventionen verlängert (z.B. als Doppelstunde) oder gekürzt (z.B. in 2 x 25 Minuten) werden.  Pünktliches Beginnen und Enden ist zur Gewährleistung eines zuverlässigen Praxisablaufes notwendig. Aus organisatorischen Gründen und Gründen der Diskretion möchte ich Sie bitten möglichst zeitgenau in der Praxis zu erscheinen.

Wie läuft die Terminplanung ab?

Die ersten Termine zur Abklärung und zum Kennenlernen finden meist an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten statt, d.h. noch nicht zu einem festen Termin. Die Kontinuität der Therapiesitzungen spielt für den Erfolg der Behandlung eine wesentliche Rolle. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel regelmäßig, d.h. im Falle einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie einmal wöchentlich und im Falle einer analytischen Psychotherapie ein bis drei Mal wöchentlich zu zwischen Patient*in und Psychotherapeutin jeweils verbindlich vereinbarten Terminen statt. Dazu suchen wir im Vorfeld der Psychotherapie gemeinsam einen für beide Seiten passenden festen Termin in der Woche (fester Wochentag und feste Uhrzeit) aus. Im Laufe der Therapie kann dieser Termin dauerhaft verändert werden, wenn ein anderer Termin dauerhaft frei wird. Sollten Sie im Schichtsystem arbeiten können wir im persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen.

Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

Ich unterliege der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Nur mit Ihrem ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis ist mir die Auskunft gegenüber Dritten oder das EInholen von Informationen von Dritten gestattet. Sollten wichtige Gründe gegen einen Austausch mit Dritten sprechen, werden diese selbstverständlich respektiert. Falls ein Austausch erforderlich und erwünscht ist, haben Sie die Möglichkeit die Person, mit der der Austausch stattfinden soll und mich in wechselseitigen gesonderten schriftlichen Erklärungen von der Schweigepflicht zu entbinden und stimmen dem Austausch ausdrücklich zu. Alle erteilten Schweigepflichtentbindungen und Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

Darf eine Begleitperson zu den Sitzungen mitkommen?

In der Regel sollten die Psychotherapiesitzungen ohne eine dritte Person stattfinden. Sollten wichtige Gründe dafür sprechen, dass eine Begleitperson zum ersten Termin mitkommt, sprechen Sie mich bitte im Vorfeld darauf an. So können wir gemeinsam überlegen, wie wir mit diesem Wunsch umgehen.

Werden die Kosten für eine Psychotherapie von meiner Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen?

Ambulante Psychotherapie als Krankenbehandlung ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für Privatversicherte und Beihilfempfangende antrags- und genehmigungspflichtig. Antragssteller*in sind Sie als Patient*in. Nach derzeit gültiger Gesetzeslage sind vom gesetzlich krankenversicherten Patient*innen keine Zuzahlungen zu solchen Psychotherapieleistungen zu erbringen, die im Rahmen der Krankenbehandlung gemäß Psychotherapievereinbarung und -richtlinien erfolgen. Im Falle des Vorliegens einer privaten Krankenversicherung, einer Beihilfeversicherung oder einer freiwillig gesetzlichen Versicherung verpflichten Sie sich vor Therapieaufnahme zur Abklärung der Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrages. 
 

Psychotherapeutische Praxis Felicitas Sträter

Dürerstraße 3, 42579 Heiligenhaus

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